Regierung empfiehlt Kassen Indexfonds

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Im Umfeld der niedrigen Zinsen sollen Krankenkassen künftig Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Damit sollen angesichts der aktuellen Niedrigzinsen bei langfristigen Anlagen bessere Renditen ermöglicht werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 20. Mai berichtete.

Die Aktienanlage soll jedoch auf zehn Prozent der Rücklage begrenzt bleiben, was den Krankenkassen zu wenig ist. Sie plädieren für eine Aktienquote von 20 Prozent.

Zudem muss das Management laut Gesetzentwurf „passiv und indexorientiert“ ausgerichtet sein. Sprich, den gesetzlichen Krankenkassen wir empfohlen in ETF-Indexfonds zu investieren. Eine renditestarke Anlageform, die die RWB seit längerem ihren Kunden über die Public Capital Markets und Private Capital Police bietet, wird also nun auch von der Bundesregierung den Krankenkassen ans Herz gelegt.

Quellen

www.faz.net

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